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Was ist Soziotherapie?

Soziotherapie unterstützt und begleitet Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen. Soziotherapeut(inn)en motivieren Menschen, notwendige Hilfen und ärztliche Behandlungen selbstständig in Anspruch zu nehmen. Sie helfen, den Alltag zu bewältigen, fördern soziale Fähigkeiten und regen Kontaktpflege im sozialen Umfeld an. So soll das tägliche Leben stabilisiert werden. Klinikaufenthalte können vermieden werden.

Was sind Aufgaben und Leistungen der Soziotherapie?

  • Analyse der häuslichen, sozialen und beruflichen Situation von Patientin/Patienten
  • Anbindung an ärztliche und therapeutische Betreuung ermöglichen; fachliche Begleitung der Termine
  • Strukturierte, aufbereitete Weitergabe von Information und Dokumentation an Ärzte, Pflegedienste, Helfer
  • Koordination des Helfersystems; Aufbau von Kooperation durch gezielten Informationsaustausch.
  • Erarbeitung einer praktikablen, individuell abgestimmten Tagesstruktur.
  • Umgang mit Krankheit verbessern (Akzeptanz/Empowerment)

Wie wird Soziotherapie verordnet?

  • Soziotherapie kann bis zu 120 Stunden innerhalb von drei Jahren verordnet werden.
  • Hausärztinnen und Hausärzte dürfen genehmigungsfrei bis zu 5 Stunden Soziotherapie verordnen, bevor Patient(inn)en eine Fachärztin oder einen Facharzt aufsuchen.
  • Folgende Berufsgruppen dürfen Soziotherapie verordnen:
    • Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
    • Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie oder Nervenheilkunde
    • Fachärztinnen und Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
    • Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie
    • Fachärztinnen und Fachärzte mit Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie
    • Psychologische Psychotherapeut(inn)en
    • Kinder- und Jugendpsychotherapeut(inn)en
    • Psychiatrische Institutsambulanzen und deren Fachärztinnen und Fachärzte / Psychotherapeut(inn)en

Wie wird Soziotherapie bezahlt?

  • Soziotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) (§ 37a SGB V). Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Soziotherapie.
  • Versicherte ab 18 Jahren leisten eine gesetzliche Zuzahlung von 10% der Kosten pro Kalendertag. Die Zuzahlung beträgt mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro pro Sitzung/Tag.
  • Besitzen Versicherte eine gültige Zuzahlungsbefreiung, entfallen Zuzahlungen für Soziotherapie.

Vanessa

Vanessa Siegel

Soziotherapeutin
mit Kassenzulassung

B.A. Soziale Arbeit

M.A. Rehabilitationswissenschaften

Gerne helfe ich mit persönlicher Beratung, machbare und individuell passende Lösungen zu finden.

Kontakt


IPPG
Vanessa Siegel, M.A.
Gangolfstr. 6
53111 Bonn


01514 / 75 77 279


praxis@soziotherapie-siegel.de